DOKUMENTE

Walter Gropius

Programm des Staatlichen Bauhauses in Weimar
(1919)

Das Staatliche Bauhaus in Weimar ist durch Vereinigung der ehemaligen Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst mit der ehemaligen Großherzoglich Sächsischen Kunstgewerbeschule unter Neuangliederung einer Abteilung für Baukunst entstanden.

Ziele des Bauhauses

Das Bauhaus erstrebt die Sammlung alles künstlerischen Schaffens zur Einheit, die Wiedervereinigung aller werkkünstlerischen Disziplinen -- Bildhauerei, Malerei, Kunstgewerbe und Handwerk -- zu einer neuen Baukunst als deren unablösliche Bestandteile. Das letzte, wenn auch ferne Ziel des Bauhauses ist das Einheitskunstwerk -- der große Bau --, in dem es keine Grenze gibt zwischen monumentaler und dekorativer Kunst.
Das Bauhaus will Architekten, Maler und Bildhauer aller Grade je nach ihren Fähigkeiten zu tüchtigen Handwerkern oder selbständig schaffenden Künstlern erziehen und eine Arbeitsgemeinschaft führender und werdender Werkkünstler gründen, die Bauwerke in ihrer Gesamtheit -- Rohbau, Ausbau, Ausschmückung und Einrichtung -- aus gleichgeartetem Geist heraus einheitlich zu gestalten weiß.

Grundsätze des Bauhauses

Kunst entsteht oberhalb aller Methoden, sie ist an sich nicht lehrbar, wohl aber das Handwerk. Architekten, Maler, Bildhauer sind Handwerker im Ursinn des Wortes, deshalb wird als unerläßliche Grundlage für alles bildnerische Schaffen die gründliche handwerkliche Ausbildung aller Studierenden in Werkstätten und auf Probier- und Werkplätzen gefordert. Die eigenen Werkstätten sollen allmählich ausgebaut, mit fremden Werkstätten Lehrverträge abgeschlossen werden. Die Schule ist die Dienerin der Werkstatt, sie wird eines Tages in ihr aufgehen. Deshalb nicht Lehrer und Schüler im Bauhaus, sondern Meister, Gesellen und Lehrlinge. Die Art der Lehre entspringt dem Wesen der Werkstatt:
  • Organisches Gestalten aus handwerklichem Können entwickelt.
  • Vermeidung alles Starren; Bevorzugung des Schöpferischen; Freiheit der Individualität, aber strenges Studium.
  • Zunftgemäße Meister- und Gesellenproben vor dem Meisterrat des Bauhauses oder vor fremden Meistern.
  • Mitarbeit der Studierenden an den Arbeiten der Meister.
  • Auftragsvermittlung auch an Studierende.
  • Gemeinsame Planung umfangreicher utopischer Bauentwürfe -- Volks-und Kultbauten -- mit weitgestecktem Ziel. Mitarbeit aller Meister und Studierenden -- Architekten, Maler, Bildhauer -- an diesen Entwürfen mit dem Ziel allmählichen Einklangs aller zum Bau gehörigen Glieder und Teile.
Ständige Fühlung mit Führern des Handwerks und Industrien im Lande. Fühlung mit dem öffentlichen Leben, mit dem Volk durch Ausstellungen und andere Veranstaltungen. Neue Versuche im Ausstellungswesen zur Lösung des Problems, Bild und Plastik im architektonischen Rahmen zu zeigen.
Pflege freundschaftlichen Verkehrs zwischen Meistern und Studierenden außerhalb der Arbeit; dabei Theater, Vorträge, Dichtkunst, Musik, Kostümfeste. Aufbau eines heiteren Zeremoniells bei diesen Zusammenkünften.

Umfang der Lehre

Die Lehre im Bauhaus umfaßt alle praktischen und wissenschaftlichen Gebiete des bildnerischen Schaffens.
  1. Baukunst,
  2. Malerei,
  3. Bildhauerei
einschließlich aller handwerklichen Zweiggebiete.
Die Studierenden werden sowohl handwerklich (1) wie zeichnerisch-malerisch (2) und wissenschaftlich-theoretisch (3) ausgebildet.
  1. Die handwerkliche Ausbildung -- sei es in eigenen, allmählich zu ergänzenden oder fremden, durch Lehrvertrag verpflichteten Werkstätten -- erstreckt sich auf:
    1. Bildhauer, Steinmetzen,Stukkateure, Holzbildhauer, Keramiker, Gipsgießer,
    2. Schmiede, Schlosser, Gießer, Dreher,
    3. Tischler,
    4. Dekorationsmaler, Glasmaler, Mosaiker, Emailleure,
    5. Radierer, Holzschneider, Lithographen, Kunstdrucker, Ziseleure,
    6. Weber.
  2. Die handwerkliche Ausbildung bildet das Fundament der Lehre im Bauhaus. Jeder Studierende soll ein Handwerk erlernen.

  3. Die zeichnerische und malerische Ausbildung erstreckt sich auf:
    1. freies Skizzieren aus dem Gedächtnis und der Phantasie,
    2. Zeichnen und Malen nach Köpfen, Akten und Tieren,
    3. Zeichnen und Malen von Landschaften, Figuren, Pflanzen und Stilleben,
    4. Komponieren,
    5. Ausführen von Wandbildern, Tafelbildern und Bilderschreinen,
    6. Entwerfen von Ornamenten,
    7. Schriftzeichen,
    8. Konstruktions- und Projecktionszeichnen,
    9. Entwerfen von Außen-, Garten- und Innenarchitekturen,
    10. Entwerfen von Möbeln und Gebrauchsgegenständen.
  4. Die wissenschaftlich-theoretische Ausbildung erstreckt sich auf:
    1. Kunstgeschichte -- nicht im Sinne von Stilgeschichte vorgetragen, sondern zur lebendigen Erkenntnis historischer Arbeitsweisen und Techniken,
    2. Materialkunde,
    3. Anatomie - am lebenden Modell,
    4. physikalische und chemische Farbenlehre,
    5. rationelles Malverfahren,
    6. Grundbegriffe von Buchführung, Vertragsabschlüssen, Verdingungen,
    7. allgemein-interessante Einzelvorträge aus allen Gebieten der Kunst und Wissenschaft.

Einteilung der Lehre

Die Ausbildung ist in drei Lehrgänge eingeteilt:
  1. Lehrgang für Lehrlinge,
  2. Lehrgang für Gesellen,
  3. Lehrgang für Jungmeister.
Die Einzelausbildung bleibt dem Ermessen der einzelnen Meister im Rahmen des allgemeinen Programms und des in jedem Semester neu aufzustellenden Arbeitsverteilungsplanes überlassen.
Um den Studierenden eine möglichst vielseitige, umfassende technische und künstlerische Ausbildung zuteil werden zu lassen, wird der Arbeitsverteilungsplan zeitlich so eingeteilt, daß jeder angehende Architekt, Maler oder Bildhauer auch an einem Teil der anderen Lehrgänge teilnehmen kann.

Aufnahme

Aufgenommen wird jede unbescholtene Person ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht, deren Vorbildung vom Meisterrat des Bauhauses als ausreichend erachtet wird, und soweit es der Raum zuläßt. Das Lehrgeld beträgt jährlich 180 Mark (es soll mit steigendem Verdienst des Bauhauses allmählich ganz verschwinden). Außerdem ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 Mark zu zahlen. Ausländer zahlen den doppelten Betrag. Anfragen sind an das Sekretariat des Staatlichen Bauhauses in Weimar zu richten.

April 1919

Die Leitung des
Staatlichen Bauhauses zu Weimar:
Walter Gropius